Einmal einstellen, immer richtig
Den Modus wählen Sie unter „Unternehmen und Vorlagen“. Ab dann gelten alle neuen Belege als Kleinunternehmer-Belege; ein Steuersatz pro Position ist nicht mehr nötig.
E-Rechnung freiwillig
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, dürfen es aber. Rechnungswerk erzeugt ZUGFeRD und XRechnung auch im Kleinunternehmer-Modus.
<rsm:CrossIndustryInvoice> <ram:ID>RE-2026-000042</ram:ID> <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode> <ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06 <ram:TaxBasisTotalAmount>1223.90 <ram:TaxTotalAmount>226.55 <ram:GrandTotalAmount>1450.45XRechnung 3.0 · reine XML · Standard für Behörden
So geht’s in vier Schritten
Modus wählen
Unternehmen und Vorlagen → Umsatzsteuer.
Rechnung schreiben
Ohne Steuersatz.
Ausstellen
Mit Hinweis auf § 19 UStG.
Versenden
Als PDF oder E-Rechnung.
Häufige Fragen
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Sie sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.
Welcher Hinweis steht auf der Rechnung?
„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
Kann ich später in die Regelbesteuerung wechseln?
Ja. Der Wechsel gilt für neue Belege; ausgestellte bleiben unverändert.
Stand: . Beschrieben ist Version 0.40.0.